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!!! Achtung, wichtiger Hinweis für die künftige Nutzung des Zugangs zum Insolvenzrechtsportal !!!
Auf seiner Tagung am 5./6.11.2007 hat der BAKinso beschlossen, sich die Rechtsform eines eingetragenen und rechtsfähigen Vereins zu geben und den Zugang zu den Informationsangeboten mit Wirkung vom 01.01.2008 an die Zusage des Beitrittes und die Zahlung eines Mitgliedsbeitrag von 12,- Euro/Jahr zu knüpfen. Wenn Sie sich also weiterhin den Zugang zum Insolvenzrechtsportal und den darin befindlichen Inhalten und Informationen sichern wollen, müssen Sie eine Erklärung über eine Zusage des Beitrittes zu dem Verein (da in Gründung werden Mitgliedsformulare offiziell erst später auf der internet-Seite eingestellt und zugesandt) ausgefüllen. Bereits "angemeldete/registrierte" Nutzer verwenden bitte dieses Formular Was will der BAKinso e.V.? Der „Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte“ – ist ein Zusammenschluss von Insolvenzrichtern/-richterinnen und Insolvenzrechtspflegern/-rechtspflegerinnen. Zur ersten Tagung, dem Gründungstreffen am 5.3.2007/6.3.2007 in Bielefeld hatten insolvenzgerichtliche RechtsanwenderInnen von 95 der 194 Insolvenzgerichte in Deutschland ihr Interesse an einem Treffen bzw. einem Zusammenschluss bekundet, Vertreter von mehr als 60 Insolvenzgerichten nahmen teil. Folgende Ziele wurden auf dem ersten Treffen definiert. Der Bundesarbeitskreis möchte künftig: 1. den Erfahrungsaustausch zwischen den insolvenzgerichtlichen Rechtsanwendern fördern, 2. zur Erarbeitung und Fortentwicklung gemeinsamer Positionen im und zum Insolvenzrecht beitragen, 3. die Verbesserung der Arbeitssituation der insolvenzgerichtlichen Rechtanwender/-innen fördern. Der Bundesarbeitskreis wird in diesem Sinne nunmehr seine Arbeit aufnehmen. Der Vorstand |





